Sieben Wahrheiten zu 7 % Mehrwertsteuern auf Speisen
Liebe Gäste,
in den nächsten Wochen wird die Bundesregierung eine für uns existenzielle Entscheidung treffen.
Hierbei geht es um die Beibehaltung des bis zum 31.12.23 befristeten MwSt.-Satzes von 7 % auf Speisen.
Die Bundesregierung plant die Erhöhung der MwSt am 01.01.2024 wieder auf 19 % anzuheben.
Wir, als Hotel- und Gaststättenbetriebe, müssen dagegen ankämpfen und laut werden.
Gerne legen wir auch Ihnen, als unsere Gäste, folgende Broschüre des DEHOGA Baden-Württemberg ans Herz. Die Argumente für die Beibehaltung der 7 % Steuer werden hier konkret erläutert.
Klicken Sie einfach auf folgenden Link, um weiterzulesen: